Mitgliederrichtlinien

Rechtsberatung:

Unsere Beratungsgruppen bestehen aus 3-4 Mitglieder*innen aus unterschiedlichen Fachsemestern und einem erfahrenden Teamleiter*innen.

Wir unterscheiden zwischen den Junior- und Seniorberater*innen. Juniorberater*innen dürfen, um die Qualität unserer Rechtsberatung sicher zu stellen, ausschließlich mit Seniorberater*innen zusammenarbeiten.

Sobald man seine Zwischenprüfung absolviert, steigt man zum/zur Seniorberater*in auf.

Eine weitere Maßnahme, um die Qualität der Beratung zu garantieren, ist die Pflicht an mindestens zwei Pflichtworkshops pro Semester teilzunehmen.

Zu den Pflichtworkshops zählen drei von uns organisierte Workshops, aber auch jene von anderen offiziellen juristischen Organisationen, Fakultäten, Beratungen und Behörden. Fundamental für die Anrechnung ist eine Anmeldung.

Organisationsteam:

Des Weiteren besteht die Studentische Rechtsberatung Kiel aus Organisationsteams.

Diese sind für die Finanzen, das Marketing und Workshops verantwortlich.